• Edelmetalle

  • Kapital bleibt im Besitz und unter Kontrolle der Firma

  • Keine Abhängigkeit von Drittparteien

  • Steigerung der betrieblichen Bonität

  • Steuerliche Vorteile: Edelmetalle, insbesondere Gold, Silber, Platin und Palladium sind im deutschen Handeslgesetzbuch als nicht abnutzbare materielle Vermögensgegenstände einzuordnen. Der Ausweis ist nach dem Niederstwertprinzip stetig beizuhalten (Stille Reserven).

     

  • Kapitalgesellschaften haben die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ gesondert in der GuV auszuweisen – sämtliche anfallenden Kosten sind jährlich gewinnmindernd!

  • Maßgeschneiderte Anlagemöglichkeiten: Der Ankauf kann jederzeit bedarfsgerecht angepasst werden

Hinterfragen Sie Kosten und Gewinne

Werfen Sie einen Blick auf bestehende Vorsorgeverträge

Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „nein“ beantworten, dann warten Sie nicht länger – kontaktieren Sie uns.

  • Sind die Kosten transparent, fair und günstig? Bekommen Sie diese refundiert?

  • Wie hoch sind Ihre Steuervorteile bei der bestehenden Lösung? Sind sämtliche Zahlungen inkl anfallender Verwaltungskosten gewinnmindernd?

  • Ist das Vermögen vor Inflation geschützt?

  • Reichen die erzielten Gewinne bzw Zuwächsen aus, um die zugesagten Leistungen zu erfüllen, sodass keine durch Unterdeckung unerwartet hohe Haftungskosten für Ihr Unternehmen entstehen?

Jetzt informieren! Kontaktieren Sie uns.